Für viele Eigentümer:innen von Immobilien kommt es als Überraschung, dass die Gehwegreinigung aus rechtlicher Sicht Pflicht ist. Grundlage der verpflichtenden Gehwegreinigung ist die Verkehrssicherungspflicht. Mit dieser wird sichergestellt, dass keine Personen beim Benutzen des Gehwegs zu Schaden kommen.
In diesem Ratgeber wird erläutert, welche Gehwege von der Reinigungspflicht betroffen sind und welche Aspekte, die bei der Reinigung unbedingt berücksichtigt werden sollten.
- Die Gehwegreinigung ist für Eigentümer:innen aus rechtlicher Sicht Pflicht, da sie Teil der Verkehrssicherungspflicht ist.
- Eigentümer:innen sind in der Regel auch verpflichtet, an das Grundstück angrenzende Bürgersteige zu reinigen. Ob das der Fall ist oder nicht, kann in der jeweiligen Gemeindesatzung nachgelesen werden.
- Gehwege müssen immer dann gereinigt werden, wenn das Begehen des Gehwegs ohne Reinigung unsicher ist. Insbesondere im Herbst bei viel Laub, im Winter bei Schnee und Eis und auch nach Stürmen sollten Gehwege gereinigt werden.
- Oft können Verantwortliche die Gehwegreinigung aus verschiedenen Gründen nicht selbst durchführen. Dennoch sind sie für die Reinigung verantwortlich und sollten daher qualifizierte Dienstleister:innen mit einer professionellen Reinigung beauftragen.
Grundlagen der Gehwegreinigung
Saubere Gehwege sorgen nicht nur für ein ästhetisches Aussehen von Grundstücken und tragen damit erheblich zum Wohlfühlfaktor bei, sie sorgen auch dafür, dass das Begehen von den Wegen für Personen sicher ist. Außerdem kann mit einer regelmäßigen Reinigung die Lebensdauer der Gehwege verlängert und somit langfristig Kosten gespart werden.
Eine ordentlich durchgeführte Reinigung der Gehwege beinhaltet die Entfernung von Schmutz, Ablagerungen, Moos, Algen, Unkraut, Laub, Schnee und Eis. Für die Reinigung können verschiedene Geräte benutzt werden, von Hochdruckreinigern bis zu dem klassischen Kehrbesen.
Angrenzende Bürgersteige: Straßenreinigung durch Städte und Gemeinden?
Oft gehen Eigentümer:innen davon aus, dass die Gemeinde für die Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Bürgersteige verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist das aber nicht der Fall, denn in der Regel haben Gemeinden diese Pflichten an Immobilienbesitzer:innen abgegeben. Aus der jeweiligen Gemeindesatzung geht hervor, ob die Stadt sich um das Räumen der Gehwege kümmert oder ob dies Pflicht der Eigentümer:innen ist.
Das bedeutet, dass Eigentümer:innen in vielen Fällen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Personen auf dem an das Grundstück angrenzenden Bürgersteig zu Schaden kommen, sofern eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt.
Wann müssen Gehwege gereinigt werden?
Für die Gehwegreinigung gibt es keine rechtlich festgelegten Intervalle. Gehwege müssen immer dann gereinigt werden, wenn das Begehen des Gehwegs ohne Reinigung unsicher ist. In folgenden Fällen sollten Eigentümer:innen stets sämtliche Gehwege und Bürgersteige reinigen:
- Ansammlungen von Laub: Der Herbst bringt eine farbenfrohe Laubpracht mit sich. Die sieht zwar schön aus, führt aber auch schnell zu erhöhter Sturzgefahr. Gehwege, die mit Schichten von feuchtem Laub bedeckt sind, sind meist auch sehr rutschig. Daher ist das regelmäßige Laubharken im Herbst ungemein wichtig, um sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt.
- Schnee und Glätte: Gehwege müssen bei Schneefall geräumt und bei Frost gestreut werden. Sollte es ununterbrochen schneien, müssen Eigentümer:innen aber nicht Tag und Nacht die Schneeschaufel schwingen. Zwischen 20 Uhr und dem nächsten Morgen muss der Schnee nicht weggeräumt werden.
- Nach einem Sturm: Nach einem Sturm können dickere Äste oder Ähnliches auf Gehweg oder Bürgersteig gefallen sein. Nach einem Sturm ist es daher ratsam, entsprechende Kontrollgänge zu machen und sämtliche Wege von neuen Stolperfallen zu befreien.
Pflicht zur Gehwegreinigung übertragen
Die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs liegt bei den Eigentümer:innen. Wenn Eigentümer:innen ihre Immobilie vermieten, können sie bestimmte Pflichten der Verkehrssicherung auf Mieter:innen umlegen. Die Gehwegreinigung ist ein klassisches Beispiel hierfür. Zur Übertragung der Pflicht zur Gehwegreinigung muss dies explizit in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Achtung: Die Eigentümer:innen sind jedoch weiterhin dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Gehwege auch tatsächlich gereinigt werden. Sollten Mieter:innen ihre Pflichten grob fahrlässig vernachlässigen, müssen sie eventuelle Bußgelder oder auch Schadensersatz bezahlen (§ 278 BGB).
Alternativ kann auch ein entsprechender Reinigungsdienst mit der regelmäßigen Reinigung und Kontrolle der Gehwege beauftragt werden.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Räumpflichten
Wer seiner Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden. Ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern bestraft. Die Bußgelder variieren hierbei von Bundesland zu Bundesland:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis 500 EUR |
Bayern | Geldbuße möglich |
Berlin | Bis 10.000 EUR |
Brandenburg | Bis 2.500 EUR |
Bremen | Geldbuße möglich |
Hamburg | Bis 50.000 EUR |
Hessen | Geldbuße möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 1.300 EUR |
Niedersachsen | Bis 5.000 EUR |
Nordrhein-Westfalen | Geldbuße möglich |
Rheinland-Pfalz | Bis 500 EUR |
Saarland | Bis 500 EUR |
Sachsen | Bis 500 EUR |
Sachsen-Anhalt | Bis 5.000 EUR |
Schleswig-Holstein | Bis 511 EUR |
Thüringen | Bis 5.000 EUR |
Gehwege reinigen: Schritt-für-Schritt
Um Gehwege nicht nur sicher, sondern auch ästhetisch ansprechend zu halten, gibt es einige Tipps, die bei der Reinigung beachtet werden sollten. Die 7 wichtigsten Schritte bei der Gehwegreinigung:
- Tägliches Fegen: Wenn der Gehweg täglich gefegt wird, werden langfristig viel Zeit und Kosten gespart. Beim täglichen Fegen werden sofort lose Ablagerungen wie Blätter, Schmutz oder Müll entfernt. Damit werden Stolperfallen oder auch der Entwicklung hartnäckigerer Verschmutzungen vorgebeugt.
- Regelmäßige Tiefenreinigung: Für eine Tiefenreinigung wird in den meisten Fällen ein Hochdruckreiniger eingesetzt. Der Hochdruckreiniger hilft dabei, tief sitzenden Schmutz und Flecken von Gehwegen zu entfernen. Bei der Handhabung eines Hochdruckreinigers empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu holen, da die Geräte mit Vorsicht benutzt werden sollten – sonst drohen Schäden an der Gehwegoberfläche.
- Entfernung von Gras und Unkraut: Auch Gras und Unkraut sollten regelmäßig zwischen den Gehwegplatten entfernt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Struktur des Gehwegs nicht beeinträchtigt wird. Für die Entfernung einfach Unkrautstecher oder auch umweltfreundliche Unkrautvernichter benutzen. Danach können die Fugen mit Sand oder Fugenmörtel aufgefüllt werden.
- Flecken sofort behandeln: Flecken auf Gehwegen können verschiedene Ursachen haben: Öl, Fett, Lebensmittel oder Getränke. Nicht nur können die Fleckenverursacher das Ausrutschrisiko erhöhen, sie sehen zudem unästhetisch aus. Deswegen rät es sich, Flecken sofort zu entfernen, damit diese sich nicht weiter festsetzen.
- Schutz vor Witterungseinflüssen: Auch das Wetter hat Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Gehwegen. Feuchtigkeit, UV-Strahlen, Frost und andere schädliche Witterungseinflüsse können die Oberflächen des Gehwegs negativ beeinflussen. Um den Gehweg zu schützen, sollte er regelmäßig versiegelt werden.
- Vermeidung von aggressiven Chemikalien: Gehwegreinigungen mit aggressiven Chemikalien durchzuführen kann Oberflächen und auch der Umwelt schaden. Daher gilt: Milde und umweltfreundliche Produkte für die Reinigung benutzen und im Anschluss gründlich abspülen, um Rückstände loszuwerden.
- Gehwegreinigung an einen Profi übergeben: Gerade bei größeren Wohnanlagen ist es sinnvoll, die Gehwegreinigung an einen externen Dienstleister:in auszulagern. Diese kümmert sich im Anschluss im Rahmen des Hausmeister-Services um die regelmäßige Reinigung und die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht in Abstimmung mit der zuständigen Hausverwaltung.
Laubfegen
Laubharken gehört im Herbst zur regelmäßigen Gartenarbeit. Laub muss aber nicht nur von Rasenflächen und Beeten entfernt werden, sondern auch von den Gehwegen. Tatsächlich ist das Laubfegen eines der wichtigsten Bestandteile für die Gehwegreinigung im Herbst.
Um die Blätter zu entfernen, wird mit Harken, Fegern oder mit sogenannten Laubsaugern bzw. -bläsern gearbeitet. Vor allem bei Rückenproblemen wird gerne auf Laubsauger oder -bläser zurückgegriffen, damit der Rücken nicht so stark belastet wird.
Nachdem das Laub zusammengeharkt oder gesammelt wurde, stellt sich die Frage, wo die Reste hinsollen. Viele Hobbygärtner:innen benutzen ihre Laubreste als Mulch oder Kompost. Sollten die Laubreste aber nicht weiterverwendet werden, müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Unsachgemäßes Entsorgen kann mit Bußgeldern bestraft werden.
Professionelle Gehwegreinigung
Für eine vernünftige Gehwegreinigung können Zeit, Lust oder auch die körperlichen Fähigkeiten fehlen. Viele Menschen, die viel arbeiten, sich um einen Haushalt kümmern müssen oder auch gesundheitliche Einschränkungen haben, können sich nicht ausreichend um die Reinigung ihrer Gehwege kümmern. Selbst wenn aus gesundheitlichen Gründen die Reinigung nicht durchgeführt werden kann, bedeutet das nicht, dass die Verantwortlichen von der Pflicht befreit sind.
Eigentümer:innen oder Mieter:innen müssen dafür sorgen, dass die Gehwege gereinigt werden – entweder selbst oder sie engagieren entsprechende professionelle Services. Da es sich bei der Gehwegreinigung um eine rechtliche Pflicht handelt, ist es wichtig, auf die Qualität der Dienstleister:innen zu achten.
Räum- und Streupflichten im Winter
Beim Entfernen von Schnee und Eis im Winter gibt es einige Regularien, auf die geachtet werden muss:
- Geräumt und gestreut wird werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Diese Zeiten können ggf. in bestimmten Gemeinden abweichen. Wenn Gehwege zum Beispiel bekannterweise schon früher benutzt werden, müssen sie dementsprechend bereits früher geräumt werden.
- Häufig benutzte Gehwege müssen auf einer Breite von 1,20 bis 1,50 m von Schnee und Eis befreit werden. Alle anderen Gehwege können auch auf eine Breite von 0,5 m geräumt werden.
- Der entfernte Schnee darf nur auf bzw. an den Straßenrand geschoben werden.
Für die Räum- und Streuarbeiten können professionelle Winterdienste beauftragt werden. Der Winterdienst von Vistava bietet zudem neben Schnee- und Eisbeseitigung und Streudiensten auch die Überwachung der Wetterlagen und regelmäßige Kontrollen und Instandhaltungen der Gehwege an. Dadurch müssen sich Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen keinerlei Sorgen um die Gehwegreinigung in den Wintermonaten machen.
Fazit
Die Gehwegreinigung ist Teil der Verkehrssicherungspflicht. Damit ist die Durchführung für alle Immobilieneigentümer:innen rechtlich verpflichtend. Sollten Eigentümer:innen dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder oder im Falle von Unfällen auch Schadensersatzansprüche. Die Gehwegreinigung spielt das ganze Jahr eine Rolle, doch vor allem im Herbst und Winter wird sie meist zeitaufwendiger. Hier muss Laub entfernt und der Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee nachgegangen werden. Viele Eigentümer:innen beauftragen professionelle Services (wie den Winterdienst), damit sich diese, um die anfallenden Aufgaben kümmern. Das passiert vorrangig dann oft, wenn die Zeit zur fachgerechten Reinigung fehlt oder aus körperlichen Gründen gar nicht möglich ist.
FAQs
Es ist empfehlenswert, Ihren Gehweg täglich oder mindestens mehrmals pro Woche zu fegen und mindestens einmal im Jahr eine gründliche Tiefenreinigung durchzuführen.
Ja, ein Hochdruckreiniger kann zur Entfernung von tief sitzendem Schmutz und hartnäckigen Flecken verwendet werden. Es ist jedoch wichtig, ihn vorsichtig zu verwenden, um die Gehwegoberfläche nicht zu beschädigen.
Gras und Unkraut können manuell mit einem Unkrautstecher oder chemisch mit einem umweltfreundlichen Unkrautvernichter entfernt werden. Nach der Entfernung von Gras und Unkraut sollten die Fugen mit Sand oder Fugenmörtel aufgefüllt werden, um ein erneutes Wachstum zu verhindern.
Der Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachzukommen, gilt als Ordnungswidrigkeit. Hierbei drohen zuallererst Bußgelder. Außerdem können, wenn eine Person aufgrund dieser auf dem Grundstück oder angrenzenden Bürgersteigen zu Schaden kommt, Eigentümer:innen zur Verantwortung gezogen werden und müssen ggf. Schadensersatz zahlen.
Sie können Ihren Gehweg vor Witterungseinflüssen schützen, indem Sie ihn regelmäßig versiegeln. Eine hochwertige Versiegelung kann dazu beitragen, die Lebensdauer des Gehwegs zu verlängern und ihn vor Feuchtigkeit, UV-Strahlen, Frost-Tau-Zyklen und anderen schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen.